Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Verbandes Deutscher Berg- und Skiführer e.V. (VDBS)
1. Geltung
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge des VDBS über Aus- und Fortbildungen (nachfolgend „Lehrgänge“) mit den Teilnehmern. Hiervon abweichende AGB des Teilnehmers finden keine Anwendung.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1.
Die Darstellungen der Veranstaltungsangebote des VDBS in Prospekten, Broschüren oder sonstigen Werbeträgern sind freibleibend und unverbindlich und damit keine Angebote im Rechtssinn. Erst die Anmeldung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese AGB ausdrücklich an.
2.2.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel schriftlich oder Online.
2.3.
Der VDBS ist berechtigt, dass kundenseitige Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei ihm anzunehmen (Angebotsbindung). Die Annahme wird mittels Anmeldebestätigung entweder schriftlich, in Textform oder E-Mail erklärt. Durch diese Anmeldebestätigung kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Lehrgangsentgelts gem. Ziff. 5. zustande.
Sollte es im Zusammenhang mit einer Onlineanmeldung durch den VDBS zu einer Eingangsbestätigung kommen, stellt diese Eingangsbestätigung keine Annahmeerklärung im Rechts-sinne dar.
Erst mit der Anmeldebestätigung wird das Vertragsangebot angenommen.
2.4.
Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, Mitglied beim VDBS zu sein und anerkennt die jeweiligen Ausbildungsinhalte sowie Prüfungsordnungen. Ausgenommen hierfür sind Vorbereitungslehrgänge und Eingangstests.
3. Rücktritt/Kündigung
3.1.
Der Kunde ist berechtigt, bis spätestens 30 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten.
Für diesen Fall zahlt der Kunde eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100,00.
Erfolgt der Rücktritt nach Ablauf der vorstehenden Rücktrittsfrist aber noch 15 Werktage vor dem Beginn der Veranstaltung, ist der VDBS berechtigt, 50 % der Lehrgangsgebühr als Entschädigungspauschale zu verlangen bzw. einzubehalten.
Erfolgt der Rücktritt weniger als 15 Kalendertage vor dem Lehrgang, ist die volle Lehrgangs-gebühr als Entschädigungspauschale durch den Kunden zu bezahlen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem VDBS ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Rücktritt ist mindestens in Textform zu erklären.
Für die Berechnung der jeweiligen Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim VDBS maßgebend. Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns ist der Rücktritt nach Ziff. 3.1. ausgeschlossen.
4. Zahlung des Entgelts
4.1.
Das Lehrgangsentgelt ist ohne Abzug und unabhängig von Leistungen Dritter im Voraus, sofort mit Rechnungstellung fällig. Die Zahlung hat unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer und Bezeichnung des Lehrgangs zu erfolgen.
4.2.
Soweit im Zusammenhang mit dem Lehrgang weitergehende Kosten entstehen (z.B. Unterkunft, Verpflegung und etwaige Eintrittskosten in Hallen etc.) werden diese vom Kunden gesondert gezahlt. Diese sind von der Lehrgangsgebühr nicht umfasst.
5. Änderungen und Absage von Lehrgängen
5.1.
Der VDBS ist berechtigt, den Lehrgang abzusagen, wenn aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen
- der Dozent ausfällt und ein Ersatzdozent nicht eingesetzt werden kann, oder
- der Lehrgang aus Gründen höherer Gewalt (= unvorhersehbares und nicht in zumut-barer Weise abwendbares Ereignis, z.B. Witterungsbedingungen) nicht durchgeführt werden kann.
5.2.
Das Recht, den Lehrgang abzusagen, steht dem VDBS auch dann zu, wenn die für die Veranstaltung vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.
5.3.
Im Fall der Absage einer Veranstaltung wird der Kunde unverzüglich informiert.
Bisher gezahlte Lehrgangsgebühren werden unverzüglich erstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden bestehen nicht.
6. Kündigung des VDBS aus wichtigem Grund
Der VDBS kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere, wenn der Kunde den Lehrgang nachhaltig erheblich stört oder wenn trotz Mahnung keine fristgerechte Zahlung des Lehrgangsentgelts erfolgt.
Gleiches gilt für den Fall, dass der VDBS ein überhöhtes Risiko für den Fall der Teilnahme des Kunden am Lehrgang entsteht, beispielsweise durch fehlende körperliche Fitness. In allen Fällen der fristlosen Kündigung durch den VDBS haftet der Kunde für den dadurch entstehenden Schaden.
7. Umfang der Leistung
Die Prüfung der Eignung des Lehrgangs für die vom Kunden mit der Belegung der Veranstaltung verfolgten Ziele obliegt allein im Verantwortungsbereich des Kunden. Dieser hat insbesondere zu prüfen, ob und inwieweit er die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, um den Anforderungen des jeweiligen Lehrgangs zu genügen.
8. Haftung
8.1.
Der VDBS haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (= Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Für sonstige leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der VDBS nicht.
8.2.
Die in 9.1. beschriebene Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Kör-per und Gesundheit, bzw. wenn der VDBS einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Die Regelung des Produkthaftungsgesetzes sowie eine Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.
9. Datenschutz
Der VDBS erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet insbesondere die Vorschriften der DSGVO. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der im Onlineangebot abrufbaren Datenschutzerklärung.
10. Gerichtsstand
10.1.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des VDBS in Bad Heilbrunn. Der VDBS ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
10.2.
Der in Ziff. 10.1. geregelte Gerichtsstand ist auch dann einschlägig, wenn der Kunde keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Stand: 01.10.2020