|
BEWERBUNGUNTERLAGEN
|
|
Tourenbericht über:
• alpine Felstouren
• Eis- und kombinierte Touren
• Skihochtouren
|
• Ärztliches Attest
• Erste Hilfe Nachweis
• Amtliches Führungszeugnis
|
|
Die Zulassung zum Eignungstest erfolgt nach positiver Beurteilung
des Tourenberichtes
|
|
|
EIGNUNGSTEST
|
|
Ski:
• Freie Abfahrt
• Fahrtechniken
• Skitour
|
Fels und Eis:
• Persönliches Können
• Parcours im alpinen Gelände Eistechnik im Eisbruch
• Persönliches Können (Tour)
|
|
Frist:
Der Lehrgang I, Theorie muß spätestens 3 Jahre nach
der Zulassung besucht werden. Die Ausbildungslehrgänge
können erst nach den bestandenen Eignungstests besucht
werden
|
|
|
AUSBILDUNGSLEHRGÄNGE
|
|
LG I, Theorie
|
LG II, Fels
|
|
• Theorielehrgang
• Lawinen
|
• Felsklettern und Methodik
• Bergrettung
• Felskurs Alpin
|
|
LG III, Eis
|
LG IV, Winter
|
|
• Eiskurs
• Eisfallkletter Lehrgang
|
• Variantenskilauf und Methodik
• Skihochtour
|
|
Die Ausbildungslehrgänge müssen in der vorgeschriebenen
Reihenfolge besucht werden.
|
|
Praktikum:
Nach dem Eislehrgang beginnt das Praktikum. Bei einem Lehrherrn
(Staatlich gepr. Berg- und Skiführer) muß bis zur Staatl.
Prüfung ein 40-tägiges Praktikum abgelegt werden.
Fristen:
Zwischen den Ausbildungskursen und den jeweiligen Prüfungen
muß mindestens 1 Jahr liegen. Die Meldung zur Staatl. Prüfung
muß spätestens sechs Jahre nach Bestehen der Eignungstests
erfolgen.
|
|
|
STAATLICHE PRÜFUNG
|
|
Sommer
|
|
Praxis:
• Demonstration Felstechniken
• Demonstration Eistechniken
• Fertigkeiten aus dem Bereich Führung (Zusatzaufgabe)
|
Lehreignung:
• LP I Führung Fels
• LP II Führung Eis
• LP III Lehrtätigkeit
|
|
Winter
|
|
Praxis:
• Demonstration Skitechniken
• Fertigkeiten aus dem Bereich Führung (Zusatzaufgabe)
|
Lehreignung:
• LP IV Führung Skihochtour
|
|
Theorie
|
|
Themen:
• Ausrüstungskunde und Sicherungstheorie
• Didaktik und Methodik
• Sportbiologie
• Unfallkunde / Erste Hilfe
• Schnee- und Lawinenkunde
• Wetterkunde
• Orientierung
• Ökologie
• Fachbegriffe in englischer und französischer Sprache
|
|
|
Die einzelnen Prüfungen der Staatlichen Prüfung
müssen in der vorgeschriebenen Reihenfolge absolviert werden.
|