Willkommen auf der Webseite des Verbands Deutscher Berg- und Skiführer e.V.

IVBV

Portrait



Vorraussetzungen für die Ausbildung zum staatl. geprüften Berg- und Skiführer

  • Die Grundlagen
  • Bewerbung
  • Eingangsvoraussetzung
  • Lehrgänge und Zeitraum
  • Staatl Prüfung
  • Sonderbestimmungen
  •   Aufnahme bei der Sella Gruppe in den Dolomiten.
     

    GRUNDLAGEN

    Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (Bay.APOFspl).

    Die Technische Universität München (TUM)
    überwacht die Ausbildung und führt die staatliche Prüfung durch.
     
    Fakultätfür Sportwissenschaften
    Technische Universität München
    BE nicht akademische Ausbildung
    Connollystraße 32 
    80809 München
    Tel. Sekretariat Frau Hufnagel : 089 / 2892 4670

    gudrun.weikert@sp.tum.de

    Sie hat die Durchführung der Bergführerausbildung an den VDBS und den DAV ( Ausbildungskommission für Berg- und Skiführer) übertragen.

    Zuständig für alle Fragen zur Anmeldung, Zulassung, Ablauf, Organisation oder Ergebnissen ist als Beauftragter der Ausbildungsleiter Peter Geyer.

    Peter Geyer
    vdbs@bergfuehrer.com
    Untersbergstraße 34
    83451 Piding
    Tel.: 08651/71221
    Fax: 08651/717678


     

    BEWERBUNG ZUR BERGFÜHRERAUSBILDUNG

    Bis spätestens 1. November jeden Jahres an Peter Geyer, mit folgenden Unterlagen:

    • Tourenbericht: mindestens 3 Jahre umfassend aufgeschlüsselt in Fels-, Eis- und Skitouren; (zweifach, maschinengeschrieben und auf dem beiliegenden Anmeldeformular einreichen)

    • Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als ein Jahr) in mindestens 8 Doppelstunden

    • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate)

    • Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)

    • Nachweis über die Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein (Reduzierung der Lehrgangsgebühren um 50%)

    Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Ihr Tourenbericht den Voraussetzungen entspricht. Nach diesem Bescheid können Sie sich zum Eignungstest anmelden.
    Zugelassen zur Ausbildung sind Sie aber erst, wenn alle Anmeldeunterlagen im Büro der AK vorliegen.


     

    EINGANGSVORAUSSETZUNGEN

    Einige Worte zum persönlichen Können:
    Das geforderte persönliche Können ist Grundvoraussetzung für eine Zulassung zur Ausbildung. Jeder Bewerber sollte sich überaus selbstkritisch prüfen, ob er diese Voraussetzungen mitbringt. In der Ausbildung selbst wird das persönliche Können nur im sehr geringen Umfang geschult und weiterentwickelt. Es wird vorausgesetzt  um die Lehrinhalte auch lückenlos umsetzen zu können.

    Gefordert ist der überdurchschnittlich gute Allrounder, der "alpine Zehnkämpfer", der in jedem Bereich (Fels, Eis und Ski) über den Dingen steht. Können und Erfahrung bilden hierbei eine Einheit. Nur wer über Jahre, selbständig und eigenverantwortlich unterwegs war und dabei selbst beurteilen und entscheiden mußte, bringt diese Voraussetzungen mit.

    Das technische Können mit den konditionellen Grundlagen, sowie das sicherheitsbewußte alpine Verhalten sind die geforderten Eigenschaften in den drei Bereichen.


    Voraussetzungen im Fels:
    Hier ist das klettertechnische Können und die Erfahrung in alpinen Touren im Schwierigkeitsgrad VI+ (nach UIAA) gefordert. Dieses Können muß im Vorstieg, auch bei eigener Absicherung der Route und in jeder Gesteinsart (Kalk und Urgestein) erbracht werden. Je nach Charakter der Tour, muß auch mit schwereren Rucksack und stabilen Schuhen mit Profilsohle geklettert werden können.


    Voraussetzungen im Eis und im kombinierten Gelände:
    Die Erfahrung bei anspruchvollen Eis- und kombinierten Touren ist eine sehr wichtige Voraussetzung. Wenn hier Eistouren mit einer Durchschnittsneigung von mind. 60° gefordert werden, dann ist es auch selbstverständlich, daß auch steilere Passagen (senkrecht bis überhängend) beherrscht werden müssen. Im Kombigelände muß im Fels der Schwierigkeitsgrad VI+ (nach UIAA) beherrscht werden. Flexibilität und gutes Beurteilungsvermögen sind neben den Steigeisentechniken und dem klettertechnischen Können die Grundvoraussetzungen.


    Voraussetzungen im touristischen Skilauf:
    Das Beherrschen der Skitechniken für das Fahren auf- und abseits der Piste ist neben der Erfahrung im hochalpinen Skitourenbereich Grundvoraussetzung. Die funktionellen Skitechniken sollten in jedem Gelände und Schneeart sicher beherrscht werden. Bei hochalpinen Skitouren wird die Erfahrung vorausgesetzt, um nach einer selbständigen Beurteilung der Verhältnisse (Lawinen u. Gelände), eine logische und angepaßte Route anzulegen.

    Der erste Nachweis über eine mindestens dreijährige Erfahrung, auf dem geforderten Niveau ist im Tourenbericht zu erbringen. Während den Eignungstests ist dies in praktischer Form zu bestätigen.
    Mit der Unterschrift unter seinem Tourenbericht versichert der Bewerber, daß er ein erfahrener bzw. überschnittlich guter Bergsteiger ist und sich in der geforderten Schwierigkeit sicher bewegen kann, sowie Sicherungstechnik und Orientierung beherrscht. Alle Tätigkeiten werden auf eigene Verantwortung durchgeführt, d.h. jeder muß selbst wissen, ob er sich die gestellte Aufgabe zutraut oder nicht.


     

    LEHRGÄNGE UND ZEITRAUM

    Die Reihenfolge der Eignungstests ist unverbindlich.
    Interessenten mit den Ausbildungen "Staatlich geprüfter Skilehrer" oder Lehrgang III Ausbildungsrichtung Skilehrer, kann auf Antrag an die TUM   Teile des Eignungstest Ski erlassen werden.

    Die Eignungstests beinhalten eine Überprüfung des persönlichen Könnens im alpinen Skilauf, skitouristischen Begehens im winterlichen Hochgebirge, Felsklettern und Eisklettern. Als Training zur Skiprüfung empfiehlt sich die Teilnahme an einem freiwilligen Vorbereitungslehrgang.

    LG II, Nr. 121 Felsklettern und Methodik (9 Tage im September)

    LG  I, Nr. 122 Bergrettung (5 Tage im September)

    LG  I, Nr. 111 Theorielehrgang Teil 1, (4 Tage im November in München)

    LG  I, Nr. 113 Lawinenlehrgang (7 Tage im Januar)

    LG III, Nr. 132 Teil 1 Eiskletterlehrgang (4 Tage im Januari) kann auch um ein Jahr verschoben werden!

    LG  I,  Nr. 112 Theorielehergang Teil 2 (3 Tage im November)

    LG IV, Nr. 141 Winterlehrgang Variantenskilauf u. Methodik (6 Tage im Februar) kann auch um ein Jahr verschoben werden!

    LG II, Nr. 123 Felslehrgang Alpin (13 Tage im Juni)

    LG III, Nr. 131 Eislehrgang (13 Tage im Juli)

    Jetzt beginnt das Praktikum.
    Schließen Sie mit einem Lehrherren (staatlich geprüfter Berg- und Skiführer) einen Lehrvertrag ab. (Formulare und Arbeitsbücher gibt es bei Peter Geyer).

    Erst nach der Genehmigung des Lehrvertrages durch die TUM sind Sie Bergführeranwärterund können das Praktikum beginnen.
    Ab diesem Zeitpunkt kann eine Mitgliedschaft im Verband Deutscher Berg- und Skiführer (Berufsverband) beantragt werden.

    LG IV, Nr. 142 Winterlehrgang Skihochtour ( 14 Tage im März)

    Die Ausbildungslehrgänge Fels, Eis, Winter sind in der genannten Reihenfolge zu absolvieren.


     

    STAATLICHE PRÜFUNG

    Sommerprüfung (9 Tage), August/September 
    Winterprüfung (6 Tage), April 
    Theorieprüfung (2 Tage), Juni

    Die jeweilige Prüfung kann frühestens ein Jahr nach der Ausbildung absolviert werden.

    Kurstermine

    Die Kurstermine werden u.a. auf der Homepage des VDBS und im Jahresprogramm des Referates Bergsteigen des DAV veröffentlicht, das jährlich Ende Oktober erscheint.

    Anmeldung für die jeweiligen Lehrgänge
    Zu jedem Kurs ist eine schriftliche Anmeldung auf einem Anmeldeformular erforderlich. Wenn aus Platzgründen nicht alle Bewerber berücksichtigt werden können, entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung.

    Wenn Sie zum Lehrgang aufgenommen sind, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und gleichzeitige eine Rechnung über die Kursgebühren. Ist der Kurs mit Verpflegung (z.B. HP) ausgeschrieben, so ist deren Abnahme verpflichtend.

    Der Rechnungsbetrag muß spätestens 14 Tage vor Kursbeginn auf dem Konto des VDBS eingehen. Danach erhalten Sie ein Rundschreiben über Treffpunkt, Teilnehmerliste, Ausrüstung usw.

    Absage/ Nichterscheinen
    Nichterscheinen am Lehrgang ohne vorherige Absage hat das Einbehalten der Kursgebühr zur Folge.
    Ein Ausbildungskurs gilt nur dann als absolviert, wenn die Teilnahme an allen Ausbidungstagen erfolgte.


    Versicherung
    Der Abschluß einer Unfall- und Haftpflichtversicherung für den Zeitraum der Bergführerausbildung wird empfohlen.

    Kosten
    Der Deutsche Alpenverein und der Verband Deutscher Berg-und Skiführer finanziert die Verwaltungskosten des Bergführerbüros und einen Großteil der Kosten der Bergführerausbildung. Dem Teilnehmer, der  Mitglied einer DAV-Sektion ist,  wird eine Kursgebühr berechnet, welche die Hälfte der echten Ausbildungskosten deckt. Der Teilnehmer trägt außerdem alle Kosten, die ihm durch Fahrt, Verpflegung, Übernachtung usw. entstehen. Wenn es für eine reibungslose Kursdurchführung notwendig ist, wird auf den Stützpunkten Halbpension bestellt und mit der Kursgebühr weiterverrechnet.


    Staatliche Prüfung

    Die erforderlichen Anmeldeunterlagen für die Prüfung ersehen Sie aus § 11 der Ausbildungsordnung. Das Gesuch zur staatlichen Prüfung, bis 01.07. des jeweiligen Jahres, erfolgt im Gegensatz zu den Anmeldungen für die übrigen Lehrgängen
    direkt an die TU München.

    Sportzentrum der Technischen Universität München
    Sachgebiet S 3
    Connollystraße 32
    80809 München
    Tel. Sekretariat Frau Hufnagel : 089 / 2892 4670


    Die Reihenfolge: Sommerprüfung, Winterprüfung, Theorieprüfung ist bestimmend.

    Fristen
    Nach der Zulassung müssen innerhalb von drei Jahren die Eignungstests- und Theorie- lehrgänge besucht werden.
    Die Meldung zur staatlichen Prüfung muß spätestens sechs Jahre nach dem erfolgreichen Besuch der Eignungstests erfolgen.


     

    SONDERBESTIMMUNGEN FÜR HEERES- UND POLIZEIBERGFÜHRER siehe § 81 BayAPOFspl

    Empfehlung
    Die Ausbildungskommission empfiehlt jedem Interessenten, sich intensiv auf die Prüfungen vorzubereiten. Es ist auch in jedem Fall von Vorteil, zumindest einen Ausbildungskurs zu besuchen, um sich mit den Besonderheiten des "zivilen" Bergführers vertraut zu machen. Der freiwillige Besuch aller Lehrgänge steht jedem Heeresbergführer/ Polizeibergführer offen - allerdings ist eine Anmeldung notwendig und dann auch verbindlich.


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    Service

    BGF Ausbildung


    Mitglieder Bereich

    Login mit Passwort:
    Verband Deutscher
    Berg- und Skiführer e.V.
    Bahnhofstraße 25
    D-83646 Bad Tölz

    Telefon 08041-793860-6
    Fax 08041-793860-7
    e-mail info@vdbs.de

    Geschäftszeiten
    Montag
    14.00 – 17.00 Uhr
    Dienstag
    09.00 – 12.00 Uhr
    14.00 – 17.00 Uhr
    Donnerstag
    09.00 – 12.00 Uhr
    14.00 – 17.00 Uhr