|
Vorraussetzungen für die Ausbildung zum staatl. geprüften
Berg- und Skiführer
Die Grundlagen
Bewerbung
Eingangsvoraussetzung
Lehrgänge und Zeitraum
Staatl Prüfung
Sonderbestimmungen
|
|
|
| |
|
GRUNDLAGEN
|
|
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer
im freien Beruf in Bayern (Bay.APOFspl).
Die Technische Universität München
(TUM)
überwacht die Ausbildung und führt die
staatliche Prüfung durch.
Fakultätfür Sportwissenschaften
Technische Universität München
BE nicht akademische Ausbildung
Connollystraße 32
80809 München
Tel. Sekretariat Frau Hufnagel : 089 / 2892 4670
gudrun.weikert@sp.tum.de
Sie hat die Durchführung der Bergführerausbildung
an den VDBS und den DAV ( Ausbildungskommission für Berg- und
Skiführer) übertragen.
Zuständig für alle Fragen zur Anmeldung, Zulassung,
Ablauf, Organisation oder Ergebnissen ist als Beauftragter der
Ausbildungsleiter Peter Geyer.
|
|
Peter Geyer
vdbs@bergfuehrer.com
Untersbergstraße 34
83451 Piding
Tel.: 08651/71221
Fax: 08651/717678
|
|
| |
|
BEWERBUNG ZUR BERGFÜHRERAUSBILDUNG
|
|
Bis spätestens 1. November jeden Jahres an Peter Geyer, mit folgenden Unterlagen:
|
- Tourenbericht: mindestens 3 Jahre umfassend
aufgeschlüsselt in Fels-, Eis- und Skitouren; (zweifach, maschinengeschrieben
und auf dem beiliegenden Anmeldeformular einreichen)
- Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe
(nicht älter als ein Jahr) in mindestens 8 Doppelstunden
- Ärztliches Zeugnis (nicht älter
als drei Monate)
- Amtliches Führungszeugnis (nicht
älter als drei Monate)
- Nachweis über die Mitgliedschaft im
Deutschen Alpenverein (Reduzierung der Lehrgangsgebühren um
50%)
|
|
|
Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Ihr Tourenbericht den
Voraussetzungen entspricht. Nach diesem Bescheid können Sie sich
zum Eignungstest anmelden.
Zugelassen zur Ausbildung sind Sie aber erst, wenn
alle Anmeldeunterlagen im Büro der AK vorliegen.
|
|
| |
|
EINGANGSVORAUSSETZUNGEN
|
|
Einige Worte zum persönlichen Können:
Das geforderte persönliche Können ist
Grundvoraussetzung für eine Zulassung zur Ausbildung. Jeder Bewerber
sollte sich überaus selbstkritisch prüfen, ob er diese Voraussetzungen
mitbringt. In der Ausbildung selbst wird das persönliche Können
nur im sehr geringen Umfang geschult und weiterentwickelt. Es wird vorausgesetzt
um die Lehrinhalte auch lückenlos umsetzen zu können.
Gefordert ist der überdurchschnittlich gute
Allrounder, der "alpine Zehnkämpfer", der in jedem Bereich (Fels,
Eis und Ski) über den Dingen steht. Können und Erfahrung
bilden hierbei eine Einheit. Nur wer über Jahre, selbständig
und eigenverantwortlich unterwegs war und dabei selbst beurteilen und
entscheiden mußte, bringt diese Voraussetzungen mit.
Das technische Können mit den konditionellen
Grundlagen, sowie das sicherheitsbewußte alpine Verhalten sind
die geforderten Eigenschaften in den drei Bereichen.
|
|
|
Voraussetzungen im Fels:
Hier ist das klettertechnische Können und
die Erfahrung in alpinen Touren im Schwierigkeitsgrad VI+ (nach UIAA)
gefordert. Dieses Können muß im Vorstieg, auch bei eigener
Absicherung der Route und in jeder Gesteinsart (Kalk und Urgestein)
erbracht werden. Je nach Charakter der Tour, muß auch mit schwereren
Rucksack und stabilen Schuhen mit Profilsohle geklettert werden können.
|
|
|
Voraussetzungen im Eis und im kombinierten Gelände:
Die Erfahrung bei anspruchvollen Eis- und kombinierten
Touren ist eine sehr wichtige Voraussetzung. Wenn hier Eistouren
mit einer Durchschnittsneigung von mind. 60° gefordert werden,
dann ist es auch selbstverständlich, daß auch steilere Passagen
(senkrecht bis überhängend) beherrscht werden müssen.
Im Kombigelände muß im Fels der Schwierigkeitsgrad VI+
(nach UIAA) beherrscht werden. Flexibilität und gutes Beurteilungsvermögen
sind neben den Steigeisentechniken und dem klettertechnischen Können
die Grundvoraussetzungen.
|
|
|
Voraussetzungen im touristischen Skilauf:
Das Beherrschen der Skitechniken für das Fahren
auf- und abseits der Piste ist neben der Erfahrung im hochalpinen
Skitourenbereich Grundvoraussetzung. Die funktionellen Skitechniken
sollten in jedem Gelände und Schneeart sicher beherrscht werden.
Bei hochalpinen Skitouren wird die Erfahrung vorausgesetzt, um nach
einer selbständigen Beurteilung der Verhältnisse (Lawinen
u. Gelände), eine logische und angepaßte Route anzulegen.
Der erste Nachweis über eine mindestens dreijährige
Erfahrung, auf dem geforderten Niveau ist im Tourenbericht zu erbringen.
Während den Eignungstests ist dies in praktischer Form zu bestätigen.
Mit der Unterschrift unter seinem Tourenbericht
versichert der Bewerber, daß er ein erfahrener bzw. überschnittlich
guter Bergsteiger ist und sich in der geforderten Schwierigkeit sicher
bewegen kann, sowie Sicherungstechnik und Orientierung beherrscht.
Alle Tätigkeiten werden auf eigene Verantwortung durchgeführt,
d.h. jeder muß selbst wissen, ob er sich die gestellte Aufgabe zutraut
oder nicht.
|
|
| |
|
LEHRGÄNGE UND ZEITRAUM
|
|
Die Reihenfolge der Eignungstests ist unverbindlich.
Interessenten mit den Ausbildungen "Staatlich geprüfter
Skilehrer" oder Lehrgang III Ausbildungsrichtung Skilehrer, kann auf
Antrag an die TUM Teile des Eignungstest Ski erlassen werden.
Die Eignungstests beinhalten eine Überprüfung
des persönlichen Könnens im alpinen Skilauf, skitouristischen
Begehens im winterlichen Hochgebirge, Felsklettern und Eisklettern.
Als Training zur Skiprüfung empfiehlt sich die Teilnahme an einem
freiwilligen Vorbereitungslehrgang.
LG II, Nr. 121 Felsklettern und Methodik
(9 Tage im September)
LG I, Nr. 122 Bergrettung (5 Tage im September)
LG I, Nr. 111 Theorielehrgang Teil 1, (4 Tage
im November in München)
LG I, Nr. 113 Lawinenlehrgang (7 Tage
im Januar)
LG III, Nr. 132 Teil 1 Eiskletterlehrgang (4 Tage im
Januari) kann auch um ein Jahr verschoben werden!
LG I, Nr. 112 Theorielehergang Teil
2 (3 Tage im November)
LG IV, Nr. 141 Winterlehrgang Variantenskilauf u. Methodik
(6 Tage im Februar) kann auch um ein Jahr verschoben werden!
LG II, Nr. 123 Felslehrgang Alpin (13 Tage im Juni)
LG III, Nr. 131 Eislehrgang (13 Tage im Juli)
|
|
Jetzt beginnt das Praktikum.
Schließen Sie mit einem Lehrherren (staatlich
geprüfter Berg- und Skiführer) einen Lehrvertrag ab. (Formulare
und Arbeitsbücher gibt es bei Peter Geyer).
Erst nach der Genehmigung des Lehrvertrages durch
die TUM sind Sie Bergführeranwärterund können das Praktikum
beginnen.
Ab diesem Zeitpunkt kann eine Mitgliedschaft im
Verband Deutscher Berg- und Skiführer (Berufsverband) beantragt
werden.
LG IV, Nr. 142 Winterlehrgang Skihochtour
( 14 Tage im März)
Die Ausbildungslehrgänge Fels, Eis, Winter
sind in der genannten Reihenfolge zu absolvieren.
|
|
| |
|
STAATLICHE PRÜFUNG
|
|
Sommerprüfung (9 Tage), August/September
Winterprüfung (6 Tage), April
Theorieprüfung (2 Tage), Juni
Die jeweilige Prüfung kann frühestens
ein Jahr nach der Ausbildung absolviert werden.
Kurstermine
Die Kurstermine werden u.a. auf der Homepage des
VDBS und im Jahresprogramm des Referates Bergsteigen des DAV veröffentlicht,
das jährlich Ende Oktober erscheint.
Anmeldung für die jeweiligen
Lehrgänge
Zu jedem Kurs ist eine schriftliche Anmeldung
auf einem Anmeldeformular erforderlich. Wenn aus Platzgründen
nicht alle Bewerber berücksichtigt werden können, entscheidet
der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung.
Wenn Sie zum Lehrgang aufgenommen sind, erhalten
Sie eine Anmeldebestätigung und gleichzeitige eine Rechnung
über die Kursgebühren. Ist der Kurs mit Verpflegung (z.B.
HP) ausgeschrieben, so ist deren Abnahme verpflichtend.
Der Rechnungsbetrag muß spätestens 14
Tage vor Kursbeginn auf dem Konto des VDBS eingehen. Danach erhalten
Sie ein Rundschreiben über Treffpunkt, Teilnehmerliste, Ausrüstung
usw.
Absage/ Nichterscheinen
Nichterscheinen am Lehrgang ohne vorherige
Absage hat das Einbehalten der Kursgebühr zur Folge.
Ein Ausbildungskurs gilt nur dann als absolviert, wenn die Teilnahme an
allen Ausbidungstagen erfolgte.
Versicherung
Der Abschluß einer Unfall- und
Haftpflichtversicherung für den Zeitraum der Bergführerausbildung
wird empfohlen.
Kosten
Der Deutsche Alpenverein und der Verband Deutscher
Berg-und Skiführer finanziert die Verwaltungskosten des Bergführerbüros
und einen Großteil der Kosten der Bergführerausbildung. Dem
Teilnehmer, der Mitglied einer DAV-Sektion ist, wird eine
Kursgebühr berechnet, welche die Hälfte der echten Ausbildungskosten
deckt. Der Teilnehmer trägt außerdem alle Kosten, die ihm
durch Fahrt, Verpflegung, Übernachtung usw. entstehen. Wenn es für
eine reibungslose Kursdurchführung notwendig ist, wird auf den
Stützpunkten Halbpension bestellt und mit der Kursgebühr
weiterverrechnet.
Staatliche Prüfung
Die erforderlichen Anmeldeunterlagen für die
Prüfung ersehen Sie aus § 11 der Ausbildungsordnung. Das
Gesuch zur staatlichen Prüfung, bis 01.07. des jeweiligen Jahres,
erfolgt im Gegensatz zu den Anmeldungen für die übrigen Lehrgängen
direkt an die TU München.
|
|
Sportzentrum der Technischen Universität
München
Sachgebiet S 3
Connollystraße 32
80809 München
Tel. Sekretariat Frau Hufnagel : 089 / 2892 4670
|
|
Die Reihenfolge: Sommerprüfung, Winterprüfung,
Theorieprüfung ist bestimmend.
Fristen
Nach der Zulassung müssen innerhalb von drei
Jahren die Eignungstests- und Theorie- lehrgänge besucht werden.
Die Meldung zur staatlichen Prüfung muß
spätestens sechs Jahre nach dem erfolgreichen Besuch der Eignungstests
erfolgen.
|
|
| |
|
SONDERBESTIMMUNGEN FÜR HEERES- UND POLIZEIBERGFÜHRER
siehe § 81 BayAPOFspl
|
|
Empfehlung
Die Ausbildungskommission empfiehlt jedem Interessenten,
sich intensiv auf die Prüfungen vorzubereiten. Es ist auch in
jedem Fall von Vorteil, zumindest einen Ausbildungskurs zu besuchen,
um sich mit den Besonderheiten des "zivilen" Bergführers vertraut
zu machen. Der freiwillige Besuch aller Lehrgänge steht jedem Heeresbergführer/
Polizeibergführer offen - allerdings ist eine Anmeldung notwendig
und dann auch verbindlich.
|
|
top
|
|